Ein Offener Brief an IHR-San Geschäftsführer Markus Pahl
von Helmreich Eberlein, Flensburg
Flensburg, den 7.2.2022
Sehr geehrter Herr Pahl,
ich möchte Ihnen meine Gedanken und Einwände gegen die Rahmenplanfortschreibung Südstadt/Bahnhofsumfeld im Zusammenhang darstellen. Mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer*innen der Veranstaltung war das bei der öffentlichen Vorstellung nur eingeschränkt möglich.
Sie erinnern sich, dass ich bei der Darstellung der Ziele der Umgestaltung einhakte: Ich vermisste die Erhaltung und Einbeziehung von schützenswerter Natur als Planungsziel. Sie sagten, das sei nicht aufgeführt, es gäbe aber noch weitere ungenannte Unterziele. Im Übrigen würde Naturschutz bei den zu erstellenden Gutachten berücksichtigt. Dort erscheint er allerdings nur als mögliches Hindernis, das auszuräumen ist. Mir erscheint das Fehlen dieses Zieles unter den wesentlichen Planungszielen als schwerwiegendes Manko. Wir wissen längst, dass eine Stadt nur dann eine gesunde Luft und Lebensqualität für die Bewohner bietet, wenn sie in jedem Viertel und in jeder Straße Naturräume enthält. Dies ist auch ein entscheidender Teil der Anpassung an den Klimawandel und der Feinstaubreduktion. Zahlreiche weitsichtigere Städte bauen ihre Substanz unter diesem Hauptgesichtspunkt (und unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und deren Bedürfnisse) um, wir hatten in Flensburg in den letzten Jahren eine ganze Reihe von hochkarätigen Veranstaltungen zu diesem Thema mit renommierten Stadtplanern aus Hamburg, Dänemark, Berlin usf. Es wirkt so, als sei das alles völlig spurlos an der IHR-San und der Flensburger Stadtplanung vorbei gegangen.
Stattdessen wird unbeirrt an Blockrandbebauung festgehalten. Es entstehen Straßenschluchten, in denen vereinzelte kleine, hilflose Straßenbäumchen das Feigenblatt für das ansonsten völlige Fehlen von Straßengrün bilden. Diese Schluchten sind Feinstaubhöllen und Lärmfallen, im Sommer unerträglich heiß, bei anderen Wetterlagen Windfallen, in denen sich alte Leute kaum auf den Beinen halten können und Fahrradfahrer*innen nur mit äußerster Mühe vorwärts kommen; die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen ist dort so schlecht, dass sich zwangsläufig Aggressionen und Stress breitmachen müssen. Am 6.2.2019 hielt die Architektin und Stadtplanerin Alexandra Czerner aus Hamburg hier im Rathaus im Europaraum einen vielgelobten Vortrag, in dem sie betonte, wieviel Feinstaubreduktion selbst kleine Vorgärten bedeuten, und wie heutige Stadtplanung in Hamburg ganz anders aussieht und jeden Baum erhält, wie wichtig auch Lebensräume für Wildtiere wie Fledermäuse und Vögel für die menschlichen Bewohner sind. Ist das ganz vergessen? – Herr Pahl, diese Art von Stadtplanung ist ein Irrweg und ein Verbrechen an der Zukunft der Flensburger! Die Schleswiger Straße ist Anschauungsbeweis, dass Blockrandbebauung keineswegs Voraussetzung für einen „städtischen Look“ einer Straße ist.
Symptomatisch für die Unterschätzung, ja Missachtung von Naturräumen in Ihrer Stadtplanung ist, dass Sie in Ihrer Rahmenplanfortschreibung selbst jetzt noch, nach all den Auseinandersetzungen um den Bahnhofswald, nach der Erfahrung des Stillstands der Planungen dort wegen des jetzt vor Gericht weitergeführten Widerstands gegen die Zerstörung des Waldes, und nach der Festsetzung eines Teils des Gebietes als Grüngebiet im Flächennutzungsplan, den Bahnhofswald komplett ignorieren und darauf angesprochen nur erwidern, Sie könnten „nicht jeden Baum eintragen“ (die wenigen Bäume an der Serpentine aber schon). Es fällt mir schwer, für dieses Verhalten einen höflichen Ausdruck zu finden; Arroganz ist noch der mildeste. Sie werden erleben, dass die auf dieser Haltung beruhende Planung vor Gericht scheitern wird, und dass damit auch vieles andere ins Rutschen kommt.
Ein weiterer Ort, wo dieses fehlende Planungsziel Naturerhalt in der Rahmenplan-Fortschreibung als schwerwiegende Lücke auffällt, ist der östliche Bereich. Seit über 10 Jahre hat der Umweltbeirat mehrfach angeregt, diesen Bereich als „Geschützten Landschaftsbestandteil nach § 21 des Landesnaturschutzgesetzes vom 5.3.2007“ unter Schutz zu stellen. Dies wird im Rahmenplan mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn umgesetzt. Auf meinen Hinweis hin haben Sie nur erwidert: „Wir fassen das Gebiet ja nicht an“ – als wäre das dasselbe wie ein Schutzstatus durch Satzung! Dieser Rahmenplan muss unbedingt den Schutzstatus für dieses wertvolle Gebiet enthalten und zur entsprechenden Pflege führen, deren Notwendigkeit auch Herr Maßheimer auf der öffentlichen Vorstellung deutlich machte.
Dass der Schutz und die Förderung der Lebensgrundlagen als Planungsziel fehlt, zeigt sich auch in der Abwesenheit aller Überlegungen zum Klimawandel. Man sollte erwarten, dass zumindest die bundesweit angedachte Verpflichtung zur Installierung von Photovoltaik-Anlagen auf allen Dächern neu errichteter Gebäude in die Planung eingehen muss. Mir ist unverständlich, wieso dies nicht selbstverständlicher Bestandteil jeder Ausschreibung, jedes Planungswettbewerbs, jedes Bebauungsplans und jeder Baugenehmigung ist, auch ohne dass die Einwohnerinnen dies anmahnen müssen. Es kann doch nicht sein, dass die Flensburger Verwaltung und Stadtplanung blind ist für alles, was um sie herum vorgeht, dass sie nicht aus eigenem Antrieb die Klimaziele berücksichtigt und die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN als eigene Aufgabe erkennt!
Dasselbe gilt für die Wahl der Baumaterialien, den sparsamen Ressourcenverbrauch, die CO2-Bilanz der geplanten Baumaßnahmen, die Wärmeplanung der Gebäude, die nicht auf PKWs ausgerichtete Verkehrsplanung im Quartier – zu all diesen Punkten fehlte im Rahmenplan jede Äußerung! Auch die Antwort auf meine Frage nach der Sicherung der Frischluftschneise durch das Bahnhofstal bei einer Bebauung erwies erneut, dass Sie sich über dergleichen noch gar keine Gedanken gemacht haben.
Zum Thema Bebauung des ehemaligen VfB-Nord-Sportplatzes kam ein Punkt leider nicht zur Sprache, der unbedingt hierher gehört: Bekanntlich handelt es sich hier um den zugeschütteten Mühlenteich mit äußerst unsicherem Boden, der voller Altlasten ist, teilweise giftige Sustanzen wie Teer und Farbstoffe. Wegen der unsicheren Bodenkonsistenz können größere Gebäude nur dann errichtet werden, wenn sie mit Pfählen auf den festen Grund unter dem ehemaligen Mühlenteil gegründet werden. Diese Pfähle aber müssen zwangsläufig die vergifteten Bereiche und das Grundwasser durchdringen und damit Giftstoffen einen Weg ins Grundwasser bahnen – was verboten ist. Wie unter diesen Umständen dort eine Wohnbebauung möglich sein soll, wurde nicht erwähnt und blieb völlig unklar.
Zur geplanten neuen Feuerwache habe ich angemerkt, dass ich seit Jahren auf die Bürgerbeteiligung als Gelegenheit warte, meine Anregung einzubringen, dass die ohnehin geplante Tiefgerage nicht nur für die Angestellten, sondern vergrößert und als öffentliche Tiefgarage ausgestaltet wird. Der Bau bedeckt ein so riesiges Gelände, dass darunter allemal reichlich Platz für hinreichend Parkraum wäre, so dass das am Bahnhofswald geplante Parkhaus entfallen kann. Sie meinten, dafür sei es viel zu spät. Falls es so sein sollte, dann belegt das erneut, dass die Planung ohne hinreichende Bürger*innen-Beteiligung unzureichend ist! Denn Sie werden erleben, dass das Parkhaus am Bahnhofswald vor Gericht scheitert, und wo wollen Sie dann die gewünschte Parkmöglichkeit für den Umstieg vom PKW auf die Bahn schaffen? Dann haben Sie nur noch die Wahl zwischen einem Shuttledienst Exe – Bahnhof und der Verlegung des Fernbahnhofs nach Weiche (was nicht falsch wäre, aber dem Planungsziel widerspricht).
Oder aber Sie planen eine etwas kleinere Parkpalette auf dem Parkplatz an der Backensmühle. Die müsste dann aber mit einer Rolltreppe und einem Aufzug zum Bahnsteig 1/2 angebunden werden. Eine ähnliche Möglichkeit steht seit Jahren im Mobilitäts-Masterplan der Stadt, ist aber auch in Ihrem Rahmenplan wieder nicht vorgesehen. Als sie angesprochen wurde, boten Sie nur einen Aufzug für Behinderte, die sich dafür einen Schlüssel geben lassen sollten (!) neben der Serpentine an. Ist das dann die Anbindung der Bushaltestellen Bahnhof/Tegelbarg und Bahnhof/Serpentine an den Bahnhof, die uns versprochen ist?? Auf jeden Fall wird das nicht reichen, um eine mögliche Parkpalette an der Backensmühle hinreichend anzubinden.
Die unzureichende Berücksichtigung der Verkehrswende in den Planungen der Stadt zeigt sich auch darin, dass das seit mindestens 12 Jahren (!) versprochene Fahrradparkhaus im Bahnhofsgebäude immer noch nicht realisiert ist und auch diesmal nur auf unbestimmte Zeit vertröstet wurde – wenn irgendwann das Geld für die Dachsanierung und dann die Erneuerung der Elektroanlagen und dann vielleicht das Fahrradparkhaus zusammenkommt … Hohe Priorität sieht anders aus! Von Radwegen im Plangebiet war ohnehin keine Rede.
Was den weitverbreiteten Unmut über den Umgang mit dem Kühlhaus und insbesondere Bunnies Ranch angeht, so dürfte der hinreichend angekommen sein. Auf der Veranstaltung wurde keine einzige inhaltliche Begründung dafür gegeben, weshalb Bunnies Ranch nicht solange bleiben kann, bis der Bereich wirklich bebaut werden soll. Sie fehlte auch völlig bei der Behandlung dieser Frage in den zuständigen Gremien. Dieser Umgang mit Bürger*innen, die einen wertvollen Beitrag zum Kulturleben der Stadt leisten, ist unwürdig.
Auf Folie 37 kündigen Sie die weiteren Schritte an: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Feuerwehr, TBZ, UNB, Behindertenbeauftragte … Die Öffentlichkeit und die Bürger*innen sollen nicht weiter beteiligt werden? Sollen sie keine Möglichkeit bekommen, durch Einwendungen, Anregungen, Vorschläge und Kritik Einfluss zu nehmen auf derart weitreichende Planungen der Stadt? Es kann doch nicht sein, dass diese online-Vorstellung alles war, was in Flensburg unter „Einwohnerinnenbeteiligung“ verstanden wird?
Es gibt auf der Homepage der Stadt eine „Richtlinie zur Einwohner*innen-Beteiligung“, die liest sich ganz anders:
„Beteiligungsverfahren nehmen die Menschen mit: Wir beteiligen die Einwohner*Innen, weil wir an ihre Kompetenzen glauben – und weil wir glauben, dass Flensburg nur gemeinsam gestaltet werden kann.
https://www.flensburg.de/Politik-Verwaltung/Einwohner-innen-beteiligung/Beteiligung/
Einwohner*innen-Beteiligung im Sinne dieser Richtlinie meint die gemeinsame Gestaltung von Vorhaben und Projekten der Stadt Flensburg. Sie basiert auf der verlässlich geregelten Zusammenarbeit von Einwohner*innen, Selbstverwaltung und Verwaltung. Sie ersetzt nicht die politische Diskussion und die Entscheidungskompetenz der Ratsversammlung, ihrer Ausschüsse und des Oberbürgermeisters.“ – „Ein Vorhaben kann nicht Gegenstand einer Einwohner*innen-Beteiligung sein, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erfordern. Das sind die in § 35 Abs.1 GO genannten Kriterien für die Behandlung von Gegenständen in nichtöffentlicher Sitzung.
Dies soll in analoger Anwendung auch für Gegenstände von Einwohner*innen-Beteiligung gelten.
Ein weiteres Ausschlusskriterium ist gegeben, wenn bei einem Vorhaben kein Handlungsspielraum besteht, und somit eine über die reine Information hinausgehende Einwohner*innen-Beteiligung nicht sinnvoll ist. Bei diesen Vorhaben ist in der Information an die Öffentlichkeit eine Begründung für die fehlende Einwohner*innen-Beteiligung enthalten.“
Jetzt frage ich mich, wo die Begründung für die fehlende, über die reine Information hinausgehende Beteiligung bleibt. Ansonsten rege ich hiermit die öffentliche Ausschreibung als Einwohner*innen-Beteiligung an, entsprechend der Aussage in der erwähnten Richtlinie: „Die Einwohner*innen können Beteiligungsverfahren anregen: Formlos, ohne Hürden oder formal mit Unterschriftensammlung – jede Anregung wird aufgenommen und Politik und Verwaltung garantieren, dass sie sich damit befassen werden.“
Weil es sich um eine öffentliche Veranstaltung über öffentliche Belange handelte, erlaube ich mir, diesen Brief ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein
Weiterführende Links:
https://www.ihrsan.de/stadterneuerung/suedstadt-bahnhofsumfeld
ttps://www.flensburg.de/Politik-Verwaltung/Einwohner-innen-beteiligung/Beteiligung/
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